Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachungen zum Ortsrecht und Bebauungsplänen sind essentiell für die Transparenz und Rechtssicherheit in einer Gemeinde. Diese Bekanntmachungen informieren die Bürger über geltende Vorschriften und geplante Änderungen im Ortsrecht, sowie über Details zu Bebauungsplänen. Sie gewährleisten, dass Einwohner und Interessenten rechtzeitig und umfassend über relevante rechtliche Rahmenbedingungen sowie über Planungen und Entwicklungen im städtebaulichen Kontext informiert werden.

Diese Informationen sind häufig auf der Website der Gemeinde zugänglich und werden zusätzlich in lokalen Amtsblättern oder Anschlagtafeln veröffentlicht, um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. Durch diese transparente Kommunikation können Bürger aktiv am Entwicklungsprozess ihrer Gemeinde teilhaben und haben die Möglichkeit, Einsicht in Planungsunterlagen zu nehmen oder Einwände vorzubringen.


Bodenrichtwerte mit Stand zum 01.01.2024

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Forchheim hat mit Schreiben vom 29.04.2024 die Bodenrichtwerte mit Stand zum 01.01.2024 für die Stadt Ebermannstadt mit den Ortsteilen Buckenreuth, Burggaillenreuth, Eschlipp, Gasseldorf, Kanndorf, Moggast, Neuses, Niedermirsberg, Poxstall, Rüssenbach, Windischgaillenreuth, Wohlmuthshüll, Wolkenstein sowie für die Gemeinde Unterleinleiter mit Dürrbrunn mitgeteilt. Die Bodenrichtwerte sind ermittelt worden für Wohnbauflächen, gewerbliche Nutzflächen sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen.

Nach § 196 Abs. 3 Satz 1 BauGB haben BürgerInnen ein Recht darauf, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten.

Deshalb liegt die Zusammenstellung der Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte) nach dem Stand vom 01.01.2024 liegt gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und § 13 Satz 1 Gutachterausschussverordnung (BayGaV) in der Zeit

vom Montag, 17.06.2024 bis Montag, 15.07.2024

im Rathaus Ebermannstadt, Bauamt, 1. OG, Zimmer 112 während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Hinweis zur Grundsteuererklärung:

Die neuen Bodenrichtwerte können nicht für die abzugebende Grundsteuererklärung gegenüber der Finanzverwaltung des Freistaates Bayern (Finanzamt) verwendet werden, weil dafür das sogenannte Flächenmodell angewendet wird.


Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB – 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Anger-Gasseldorf“

Die Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses sowie die Planzeichnung und Begründung stehen Ihnen unter nachfolgenden Links zur Verfügung:


Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB – Bebauungs- und Grünordnungsplan „Parkplatz Kohlfurtweg“

Die Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses sowie die Planzeichnung und Begründung stehen Ihnen unter nachfolgenden Links zur Verfügung:


Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

Kontakt

Alexander Ebert

komm. Bauamtsleiter, Stadtplanung
Telefon:
0919450632