19. Februar 2023

Antragsfrist verlängert: Stadt fördert ehrenamtliches Engagement

Antragsfrist verlängert: Stadt fördert ehrenamtliches Engagement


Der Stadtrat der Stadt Ebermannstadt hat mit Beschluss vom 15.03.2021
(Änderungsbeschluss vom 17.10.2022) mittels einer Richtlinie die Voraussetzungen geschaffen, das ehrenamtliche Engagement in den Ebermannstädter Vereinen und Initiativen gezielt zu fördern.

Ebermannstadt will eine familienfreundliche Stadt bleiben und den Bürger*innen attraktive und vielseitige Angebote unterbreiten. Ohne die Mitwirkung und Bereitschaft von Freiwilligen, sich zuverlässig und vor allem ohne Bezahlung einzubringen, wäre dies aber nicht denkbar. Deshalb ist es ein gemeinsames Ziel des
Stadtrates, ehrenamtliches Engagement und insbesondere die Nachwuchs- und Jugendarbeit sowohl finanziell als auch ideell stärker als bisher zu unterstützen.

Wer soll gefördert werden? (Zielgruppe)
gemeinnützige Organisationen, Vereine und für das Gemeinwohl engagierte Personen aus dem Stadtgebiet Ebermannstadt

Was soll gefördert werden? (Fördergegenstand)
Beispiele sind:
– Engagement in der Jugendarbeit
– Nachwuchsförderung
– Mitgliederwerbung
– Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
– Bezuschussung bei außerordentlichen Sachkosten


Wie soll gefördert werden? (Antragsmodalitäten)
Die Förderung wird im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Antragstellung erfolgt formlos und ist bis zum 01.03. (Achtung! Verlängerte Abgabefrist bis 10.04.2023 ) für das lfd. Jahr zu richten an:
Stadt Ebermannstadt
Franz-Dörrzapf-Str. 10
91320 Ebermannstadt
oder per E-Mail an: info@ebermannstadt.de

Dem Antrag auf Zuwendung ist eine Beschreibung der Maßnahme bzw. eine Begründung des
Vorhabens beizufügen.
Im Fall von Sachkostenzuschüssen ist zu beachten, dass neben dem Antrag eine Übersicht der Finanzierung (z. B. Einnahmen in Form von Spenden, Eigenanteil, ggf. Zuschüsse von Dritten und die geplanten Ausgaben) einzureichen ist.
Die Verwendung der Mittel ist auf Anforderung gegenüber der Stadt zu belegen. Es wird
darauf hingewiesen, dass überzahlte und unberechtigt erhaltene Fördermittel
zurückzuzahlen sind.

Der Stadtrat oder der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die eingereichten
Zuwendungsanträge.

Hier können Sie die durch den Stadtrat beschlossene Richtlinie herunterladen:

Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts und der Jugendarbeit der Stadt Ebermannstadt (.pdf)

Sagen Sie es weiter – diesen Beitrag teilen

Kontakt