1. September 2024

Förderung des Ehrenamts und der Jugendarbeit

Förderung des Ehrenamts und der Jugendarbeit

Förderung des ehrenamtlichen Engagements der Ebermannstädter Vereine und Initiativen

Gefördert werden sollen gemeinnützige Organisationen, Vereine und für das Gemeinwohl engagierte Personen aus dem Stadtgebiet.
Folgende Vorhaben oder Maßnahmen können gemäß der Richtlinie beantragt werden:

  • Engagement in der Jugendarbeit
  • Nachwuchsförderung & Mitgliederwerbung
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
  • Bezuschussung bei außerordentlichen Sachkosten

Antragstellung

Der Antrag auf Zuwendung erfolgt formlos. Eine Beschreibung der Maßnahme bzw. eine Begründung ist dem Antrag beizufügen. Bei Sachkostenzuschüssen ist eine Übersicht der Finanzierung (Einnahmen in Form von Spenden, Eigenanteil, ggf. Zuschüsse Dritter sowie die geplanten Ausgaben) einzureichen.

Anträge sind bis zum 1. März für das laufende Jahr einzureichen bei:
– Stadt Ebermannstadt, Franz-Dörrzapf-Str. 10, 91320 Ebermannstadt oder
– info@ebermannstadt.de

Der Stadtrat entscheidet über die eingereichten Zuwendungsanträge.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die Richtlinien zur Förderung des Ehrenamts und der Jugendarbeit Stadt Ebermannstadt.

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Kontakt

Katharina Kurth-Lipfert

Jugendpflegerin
Telefon:
015118025422