Bekanntmachungen zum Ortsrecht und Bebauungsplänen sind essentiell für die Transparenz und Rechtssicherheit in einer Gemeinde. Diese Bekanntmachungen informieren die Bürger über geltende Vorschriften und geplante Änderungen im Ortsrecht, sowie über Details zu Bebauungsplänen. Sie gewährleisten, dass Einwohner und Interessenten rechtzeitig und umfassend über relevante rechtliche Rahmenbedingungen sowie über Planungen und Entwicklungen im städtebaulichen Kontext informiert werden.
Diese Informationen sind häufig auf der Website der Gemeinde zugänglich und werden zusätzlich in lokalen Amtsblättern oder Anschlagtafeln veröffentlicht, um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. Durch diese transparente Kommunikation können Bürger aktiv am Entwicklungsprozess ihrer Gemeinde teilhaben und haben die Möglichkeit, Einsicht in Planungsunterlagen zu nehmen oder Einwände vorzubringen.
Haushaltsplan 2024
Der Stadtrat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. April 2024 den Haushaltsplan für die Stadt Ebermannstadt beschlossen. Die wesentlichen Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Gesamtfortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Stadt Ebermannstadt – Bekanntgabe der Genehmigung
Bodenrichtwerte mit Stand zum 01.01.2024
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Forchheim hat mit Schreiben vom 29.04.2024 die Bodenrichtwerte mit Stand zum 01.01.2024 für die Stadt Ebermannstadt mit den Ortsteilen Buckenreuth, Burggaillenreuth, Eschlipp, Gasseldorf, Kanndorf, Moggast, Neuses, Niedermirsberg, Poxstall, Rüssenbach, Windischgaillenreuth, Wohlmuthshüll, Wolkenstein sowie für die Gemeinde Unterleinleiter mit Dürrbrunn mitgeteilt. Die Bodenrichtwerte sind ermittelt worden für Wohnbauflächen, gewerbliche Nutzflächen sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen.Nach § 196 Abs. 3 Satz 1 BauGB haben BürgerInnen ein Recht darauf, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten.Deshalb liegt die Zusammenstellung der Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte) nach dem Stand vom 01.01.2024 liegt gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und § 13 Satz 1 Gutachterausschussverordnung (BayGaV) in der Zeit
vom Montag, 17.06.2024 bis Montag, 15.07.2024
im Rathaus Ebermannstadt, Bauamt, 1. OG, Zimmer 112 während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.Hinweis zur Grundsteuererklärung:
Die neuen Bodenrichtwerte können nicht für die abzugebende Grundsteuererklärung gegenüber der Finanzverwaltung des Freistaates Bayern (Finanzamt) verwendet werden, weil dafür das sogenannte Flächenmodell angewendet wird.
Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB – 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Anger-Gasseldorf“
Die Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses sowie die Planzeichnung und Begründung stehen Ihnen unter nachfolgenden Links zur Verfügung:
Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB – Bebauungs- und Grünordnungsplan „Parkplatz Kohlfurtweg“
Die Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses sowie die Planzeichnung und Begründung stehen Ihnen unter nachfolgenden Links zur Verfügung:
Bebauungspläne sind ein zentraler Bestandteil der Stadt- und Raumplanung und spielen eine entscheidende Rolle in der Entwicklung und Gestaltung von Gemeinden und Städten. Sie sind rechtlich bindende Pläne, die detailliert festlegen, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Hier eine Übersicht von A bis Z:
A – Ausweisung von Flächen: Bebauungspläne weisen spezifische Flächen für unterschiedliche Nutzungszwecke aus, wie Wohngebiete, Gewerbegebiete oder Grünflächen.
B – Bauvorschriften: Sie legen die Art und das Maß der zulässigen Bebauung fest, einschließlich Gebäudehöhen, Abstand zu Nachbargrundstücken und Dachformen.
C – Consultation: Die Öffentlichkeit, insbesondere Anwohner, wird in der Regel in den Planungsprozess einbezogen, um Feedback und Einwände zu sammeln.
D – Durchführungsbestimmungen: Diese Bestimmungen regeln, wie und innerhalb welcher Fristen die im Plan festgelegten Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
E – Erschließung: Bebauungspläne berücksichtigen auch die Erschließung der Gebiete, also die Anbindung an Verkehrswege, Versorgungsnetze und öffentliche Einrichtungen.
F – Flächennutzungsplan: Der Bebauungsplan ist in der Regel die Konkretisierung des Flächennutzungsplans, der die übergeordnete Planung für die gesamte Gemeinde darstellt.
G – Gestaltungsvorschriften: Diese können spezifische Anforderungen an die äußere Gestaltung der Gebäude beinhalten, um das Ortsbild zu erhalten oder zu entwickeln.
H – Höhenplanung: Bestimmung der maximalen Gebäudehöhe zur Wahrung des Stadtbildes und der Belichtung.
I – Infrastruktur: Planung der notwendigen Infrastruktur wie Schulen, Parks und öffentliche Einrichtungen.
J – Juristische Grundlage: Bebauungspläne haben eine juristische Bindungskraft und sind für Bauherren und Architekten verbindlich.
K – Klimaschutz: Moderne Bebauungspläne berücksichtigen oft Aspekte des Klimaschutzes und der nachhaltigen Entwicklung.
L – Landschaftsschutz: Integration von Grünflächen und Landschaftsschutzgebieten in die städtische Planung.
M – Maßnahmen zur Umsetzung: Detaillierte Planung der Schritte, die zur Realisierung des Bebauungsplans notwendig sind.
N – Nachhaltigkeit: Berücksichtigung von umweltfreundlichen und nachhaltigen Bauprinzipien.
O – Öffentliche Auslegung: Bebauungspläne werden öffentlich ausgelegt, um Transparenz zu gewährleisten und Bürgerbeteiligung zu ermöglichen.
P – Planzeichnung: Der Bebauungsplan wird in einer Planzeichnung dargestellt, die alle relevanten Informationen grafisch zusammenfasst.
Q – Qualitätsstandards: Festlegung von Standards zur Sicherstellung der Bauqualität.
R – Rechtskraft: Nach der öffentlichen Auslegung und eventuellen Anpassungen erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft.
S – Städtebauliche Entwicklung: Bebauungspläne sind Instrumente zur gezielten städtebaulichen Entwicklung und Steuerung.
T – Topografie: Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten und Landschaftsformen.
U – Umweltverträglichkeitsprüfung: Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt.
V – Verkehrsanbindung: Planung der Anbindung an bestehende und neue Verkehrsnetze.
W – Wohngebiete: Ausweisung und Planung von Wohngebieten entsprechend dem Bedarf.
Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO
A
B
Backofenordnung
Busbahnhof (Satzung über die Benutzung der Busumsteigeanlage)
E
Ehrenbürger – siehe Auszeichnungen
Entwässerung:
(Wissenswertes über Herstellungsbeiträge)
F
Fassadengestaltung – siehe Altstadt Gestaltungssatzung
Feuerwehr:
Förderung des Baues von Eigenheimen im Baugebiet Peunt, Judenäcker und Druidenleite II
Fremdenverkehrsbeitragssatzung
Friedhof:
Friedwald:
G
Gemeindeverfassungsrecht – Satzung
Geschäftsordnung für den Stadtrat
Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungsflächen im öffentlichen Raum
H
Hausnummern- und Straßennamensatzung – siehe Straßennamen
K
Kostenverzeichnis – Erhebung von Verwaltungskosten
Kurbeitragssatzung ab 01.01.2021
M
N
Notunterkunft – Gebührensatzung
P
Pfarrer-Norbert-Stang-und-Paul-Herbst-Stiftung
R
Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
Reinigung von Straßen, Räum- und Streupflicht
Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts und der Jugendarbeit
S
Sondernutzungssatzung an öffentlichen Verkehrsflächen
Stadthalle – Benutzungsordnung
Stadthalle – Benutzungsgebühren
Stadtrat – siehe Geschäftsordnung und Gemeindeverfassungsrecht
Stellplatz- und Garagensatzung
Straßennamen- und Hausnummernsatzung
V
Verkaufsoffene Sonntage – siehe Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
W
Wasserabgabesatzung für die Stadt Ebermannstadt
Wasserabgabesatzung für die Wiesentgruppe: